Unsere Dienstleistungen sind alle Krankenkassen anerkannt und Pflichtleistungen gemäss KVG Art.7.
Spitex Verordnung (Formular zum Download einfügen)
Um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können benötigen sie von Ihrem Arzt eine unterzeichnete Spitex Verordnung.
Tarife
Abklärung, Beratung und Koordination CHF 76.90/h
Untersuchung und Behandlung CHF 63.00/h
Massnahmen der Grundpflege CHF 52.60/h
Die Pflegetarife werden von der Krankenkasse übernommen, abzüglich Selbstbehalt und Franchise. Seit 1. Januar 2013 wird zusätzlich eine Patientenbeteiligung erhoben.
Im Kanton Zürich beträgt diese CHF 7.65 pro Tag an welchem eine Leistung abgerechnet wurde.
Unsere Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse und den Gemeinden verrechnet (Restkosten, Differenz zu den Vollkosten), sie erhalten von uns nur die Rechnung mit dem Selbstbehalt.
Gerne übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation mit dem Arzt für die ärztliche Spitexverordnung und falls nötig mit den Krankenkassen.
Selbstzahler
Wenn gewünscht können die Kosten auch selbst übernommen werden, somit sind Sie Ihrer Krankenkasse nicht zur Auskunft verpflichtet. In dem Fall benötigen Sie auch keine ärztliche Verordnung.
Der Stundensatz beträgt CHF 120.-
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie freundlich, dies möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei Absagen von weniger als 24 Stunden, müssen wir Ihnen leider die eingeplante Zeit vollumfänglich in Rechnung stellen.